BR
Berufsbildungsreife (Hauptschulabschluss)
BR – Berufsbildungsreife
Schülerinnen und Schüler im Land Brandenburg erhalten die Berufsbildungsreife (BR), wenn sie die 9. Klasse erfolgreich abschließen und die dafür erforderlichen Leistungen gemäß der Schulverordnung erbringen. Mit der BR können sie eine betriebliche Ausbildung beginnen, eine Berufsfachschule besuchen oder eine weiterführende Qualifikation, wie die erweiterte Berufsbildungsreife (EBR), anstreben.
Voraussetzung
Mit Bestehen der 9. Klasse an einer Brandenburger Oberschule kann die Berufsbildungsreife (BR) erworben werden – Voraussetzung ist in der Regel die Versetzung in die 10. Jahrgangsstufe, verbunden mit dem Bestehen zentraler schriftlicher Prüfungen in Deutsch und Mathematik sowie eines dritten Fachs (Natur- oder Gesellschaftswissenschaft oder Fremdsprache) auf dem Niveau der 9. Klasse.
Darüber hinaus müssen in allen geprüften Fächern mindestens die Note „ausreichend“ (Note 4) erreicht werden, wobei ein Ausgleich zwischen den Noten möglich ist (z. B. 5 in einem Fach durch 3 in einem anderen)
Genaue Informationen
Genaue Informationen sind unter: Sek I – Verordnung im MBJS (§57 Abschlüsse im integrativen System) zu finden.
Versetzungsbestimmungen
Die Versetzung der Schüler an einer Oberschule regelt § 56 der Sekundarstufe I- Verordnung vom 02.08.2007.
Versetzung in die Klasse 8 bzw. 9
Versetzt wird, wer:
- in jedem Fach mindestens die Note 4 oder
- höchstens 3x Note 5 erreicht hat.
- In Mathematik und Deutsch darf nicht gleichzeitig die Note 5 erteilt sein
Bei Note 6, egal in welchem Fach, wird nicht versetzt
Versetzung in die Klasse 10
Versetzt wird, wer:
- höchstens 1x Note 5 erreicht hat
Bei 2x Note 5 (allerdings nicht gleichzeitig in Mathematik und Deutsch) müssen diese jeweils durch ein anderes Fach mit mindestens Note 3 ausgeglichen werden
Dabei kann eine 5 in Fächergruppe I nur durch ein Fach der Fächergruppe I ausgeglichen werden. Eine 5 in Fächergruppe II kann durch ein Fach der Fächergruppe I oder II ausgeglichen werden.