EBR
Erweiterte Berufsbildungsreife
EBR – Erweiterte Berufsbildungsreife
Schülerinnen und Schüler im Land Brandenburg erhalten die erweiterte Berufsbildungsreife (EBR), wenn sie die 10. Klasse erfolgreich abschließen und die entsprechenden Leistungsanforderungen erfüllen. Mit der EBR können sie eine qualifizierte Berufsausbildung beginnen, eine weiterführende Berufsfachschule besuchen oder – bei entsprechender Eignung – die Fachoberschulreife (FOR) anstreben.
Voraussetzung
Am Ende der 10. Klasse wird die erweiterte Berufsbildungsreife (EBR) durch die Klassenkonferenz vergeben, wenn in allen Fächern mindestens ausreichende Leistungen („Note 4“) erreicht wurden – maximal eine mangelhafte Leistung („Note 5“) ist zulässig, sofern diese durch eine befriedigende Leistung („Note 3“) in einem anderen Fach ausgeglichen wird.
Zudem stammen die Prüfungsanforderungen aus denselben zentralen schriftlichen Prüfungen wie beim mittleren Schulabschluss, jedoch gilt für die EBR das höhere Niveau der 10. Klasse.
Was passiert bei einer 5 auf dem Zeugnis?
Höchstens zweimal darf die Note 5 vergeben werden, sonst muss ein Ausgleich erfolgen:
- Jede 5 muss durch je eine Note 3 in Fächern der gleichen Fächergruppe ausgeglichen werden.
- In Deutsch oder Mathe muss mindestens die Note 4 erreicht werden.
- Leistungen, die im B-Kurs erreicht wurden, werden entsprechend § 55 Absatz 5 der SekI-V, in A-Kurs-Leistungen umgerechnet.
Was passiert bei einer 6 auf dem Zeugnis?
Der EBR ist nicht erreicht.
Genaue Informationen
Genaue Informationen sind unter: Sek I – Verordnung im MBJS (§57 Abschlüsse im integrativen System) zu finden.
Versetzungsbestimmungen
Die Versetzung der Schüler an einer Oberschule regelt § 56 der Sekundarstufe I- Verordnung vom 02.08.2007.
Versetzung in die Klasse 8 bzw. 9
Versetzt wird, wer:
- in jedem Fach mindestens die Note 4 oder
- höchstens 3x Note 5 erreicht hat.
- In Mathematik und Deutsch darf nicht gleichzeitig die Note 5 erteilt sein
Bei Note 6, egal in welchem Fach, wird nicht versetzt
Versetzung in die Klasse 10
Versetzt wird, wer:
- höchstens 1x Note 5 erreicht hat
Bei 2x Note 5 (allerdings nicht gleichzeitig in Mathematik und Deutsch) müssen diese jeweils durch ein anderes Fach mit mindestens Note 3 ausgeglichen werden
Dabei kann eine 5 in Fächergruppe I nur durch ein Fach der Fächergruppe I ausgeglichen werden. Eine 5 in Fächergruppe II kann durch ein Fach der Fächergruppe I oder II ausgeglichen werden.