FOR

Fachoberschulreife (Mittlerer Schulabschluss)

FOR – Fachoberschulreife

Die Fachoberschulreife wird in Brandenburg mit dem erfolgreichen Abschluss der 10. Klasse und bestandenen zentralen Prüfungen erlangt. Mit dem FOR können Schülerinnen und Schüler eine Berufsausbildung beginnen oder eine Fachoberschule (FOS) besuchen.

Voraussetzung

Am Ende der 10. Klasse wird die Fachoberschulreife (auch mittlerer Schulabschluss – MSA) unter anderem durch zentrale schriftliche Prüfungen in Deutsch, Mathematik und Englisch sowie mindestens eine mündliche Fremdsprachenprüfung vergeben, wobei die Jahresleistungen zu 60 % und die Prüfungsergebnisse zu 40  % in die Abschlussnote einfließe.


Zusätzlich müssen in den Kernfächern (z. B. Deutsch, Englisch, Mathematik) ausreichende bis befriedigende Leistungen erbracht werden, im Wahlbereich sowie in weiteren Fächern mindestens ausreichende, wobei einzelne Minderleistungen durch bessere Noten ausgeglichen werden können.

Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:

  • mindestens zwei B-Kurse mit Note 4
  • in den A-Kursen mindestens Note 3
  • in zwei weiteren Fächern mindestens Note 3
  • in anderen Fächern Ø 4,0 / keine 6, max. 2 x 5

Was passiert bei einer 5 im B-Kurs?

Ausgleich möglich:

  • mindestens Note 2 im A-Kurs oder mindestens Note 3 im B-Kurs oder in dem WP Kurs.

Was passiert bei einer 4 im A-Kurs?

Ausgleich möglich:

  •  mindestens Note 2 im A-Kurs oder mindestens Note 3 im B-Kurs oder im WP Kurs.

Genaue Informationen

Versetzungsbestimmungen

Die Versetzung der Schüler an einer Oberschule regelt § 56 der Sekundarstufe I- Verordnung vom 02.08.2007.

Versetzung in die Klasse 8 bzw. 9

Versetzt wird, wer:

  • in jedem Fach mindestens die Note 4 oder
  • höchstens 3x Note 5 erreicht hat.
  • In Mathematik und Deutsch darf nicht gleichzeitig die Note 5 erteilt sein

Bei Note 6, egal in welchem Fach, wird nicht versetzt

Versetzung in die Klasse 10

Versetzt wird, wer:

  • höchstens 1x Note 5 erreicht hat

Bei 2x Note 5 (allerdings nicht gleichzeitig in Mathematik und Deutsch) müssen diese jeweils durch ein anderes Fach mit mindestens Note 3 ausgeglichen werden

Dabei kann eine 5 in Fächergruppe I nur durch ein Fach der Fächergruppe I ausgeglichen werden. Eine 5 in Fächergruppe II kann durch ein Fach der Fächergruppe I oder II ausgeglichen werden.

Weitere Abschlüsse