FOR-Q
Fachoberschulreife mit Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe
FOR-Q – Fachoberschulreife mit Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe
Die Fachoberschulreife mit Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe (FOR-Q) wird in Brandenburg erlangt, wenn Schülerinnen und Schüler die 10. Klasse erfolgreich abschließen, die Prüfungen bestehen und eine Eignung für die gymnasiale Oberstufe nachweisen. Mit diesem Abschluss können sie in die gymnasiale Oberstufe einer Gesamtschule oder eines beruflichen.
Voraussetzung
Zum Erwerb der FOR‑Q müssen aus dem Abschlusszeugnis der 10. Klasse mindestens 15 Halbjahreskurse eingebracht werden – darunter je zwei Kurse in Deutsch, Mathematik, einer Fremdsprache, einer Naturwissenschaft und einer Gesellschaftswissenschaft – und aus diesen Leistungen wird eine Durchschnittsnote gebilde.
Zudem ist die Versetzung in Jahrgangsstufe 11 zulässig, wenn in allen Fächern mindestens ausreichende Leistungen (Note 4) erbracht wurden; höchstens eine mangelhafte Leistung (Note 5) ist erlaubt, sofern sie durch mindestens befriedigende Leistungen (Note 3) in einem anderen Fach ausgeglichen wird.
Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:
- Mindestens drei B-Kurse mit Note 3
Im A-Kurs mindestens Note 2
In zwei weiteren Fächern mindestens Note 2
In anderen Fächern Ø 3,0 / keine 6, max. 1 x 5
Was passiert bei einer 4 im B-Kurs?
Ausgleich möglich:
- mindestens Note 1 im A-Kurs oder mindestens Note 2 im B-Kurs oder im WP Kurs
Was passiert bei einer 3 im A-Kurs?
Ausgleich möglich:
- mindestens Note 1 im A-Kurs oder mindestens Note 2 im B-Kurs oder im WP-Kurs
Genaue Informationen
Genaue Informationen sind unter: Sek I – Verordnung im MBJS (§57 Abschlüsse im integrativen System) zu finden.
Versetzungsbestimmungen
Die Versetzung der Schüler an einer Oberschule regelt § 56 der Sekundarstufe I- Verordnung vom 02.08.2007.
Versetzung in die Klasse 8 bzw. 9
Versetzt wird, wer:
- in jedem Fach mindestens die Note 4 oder
- höchstens 3x Note 5 erreicht hat.
- In Mathematik und Deutsch darf nicht gleichzeitig die Note 5 erteilt sein
Bei Note 6, egal in welchem Fach, wird nicht versetzt
Versetzung in die Klasse 10
Versetzt wird, wer:
- höchstens 1x Note 5 erreicht hat
Bei 2x Note 5 (allerdings nicht gleichzeitig in Mathematik und Deutsch) müssen diese jeweils durch ein anderes Fach mit mindestens Note 3 ausgeglichen werden
Dabei kann eine 5 in Fächergruppe I nur durch ein Fach der Fächergruppe I ausgeglichen werden. Eine 5 in Fächergruppe II kann durch ein Fach der Fächergruppe I oder II ausgeglichen werden.